eBike-Tuning
Weil das Original am meisten Freude bringt und Sicherheit uns wichtig ist, setzt Bosch eBike Systems sich für ein verantwortungsbewusstes, gesetzes- und regelkonformes eBiken ein. Denn Tuning von Pedelecs birgt Risiken: Mit getunten eBikes im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein, kann neben technischen auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Quelle: www.bosch-ebike.com/at/service/ebike-tuning/
Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung des Motors bis maximal 250 Watt werden rechtlich wie ein Fahrrad behandelt. eBike-Besitzer benötigen somit keine extra Versicherung, kein Kennzeichen, keinen Führerschein und können viele Rad- und Waldwege nutzen – ein wertvolles Gut! Es ist im Interesse aller, diesen Status zu bewahren, um die gleichen Rechte und Freiheiten wie Fahrradfahrer zu genießen. Durch das Tuning von Elektrofahrrädern wird diese Situation gefährdet – das geht uns alle etwas an!
Was bedeutet Tuning überhaupt?
Mithilfe sogenannter Tuning-Dongles oder auch durch Chip-Tuning ist es möglich, die maximale Geschwindigkeit mit Unterstützung des Motors heraufzusetzen. Wer aber sein Pedelec manipuliert und die tatsächliche 25 km/h-Unterstützungsgrenze überschreitet, fährt rechtlich kein dem Fahrrad gleichgestelltes Elektrofahrrad mehr, sondern ein nicht zugelassenes Kleinkraftrad und muss auf öffentlichen Straßen entsprechende Auflagen einhalten!
Das Risiko: Tuning-Kits oder andere Manipulationen können Schäden am Antriebssystem sowie am Rad verursachen. Bei Unfällen, die auf Tuning zurückzuführen sind, drohen dann hohe Haftungskosten und strafrechtliche Verfolgung. Es besteht die Gefahr, Garantie und Gewährleistungsansprüche zu verlieren.
„Den meisten Kunden und Händlern ist gar nicht klar, in welche Gefahren sie sich begeben und welche harten Konsequenzen ihnen drohen.“ - Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV
Gute Gründe gegen eBike Tuning
Tuning ist definitiv ein Rechtsverstoß! Mit getunten eBikes im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein, kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch Tuning gilt das getunte eBike gilt in der Regel als Kleinkraftrad. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie zivilrechtliche Konsequenzen.
Technische Manipulationen am eBike verursachen nicht eingeplante Dauerbelastungen, auf die selbst die leistungsfähigen Komponenten nicht ausgelegt sind. Vorrangig sind dabei die Bremsen erhöhten Belastungen ausgesetzt. Aber auch Teile wie Lenker und Gabel oder mehr sind betroffen.
Heute ist ein Pedelec mit dem Fahrrad gleichgestellt – inklusive aller damit verbundenen Rechte und Pflichten. Es dürfen Rad- und Waldwege genutzt werden, es wird kein Kennzeichen und keine gesonderte Versicherung benötigt und vieles mehr.
Fair Play!
Tuning bei sportlichen Veranstaltungen ist verboten und zudem schlichtweg unfair. Was bei einem Wettbewerb zählt, sind der Spaß und die Aufregung, sich mit anderen zu messen und diese Herausforderung mit ehrlichen Mitteln zu meistern.
Mehr Aufklärung für mehr Sicherheit
Prävention und Aufklärung über die Gefahren des eBike-Tunings sind besonders wichtig.
„Unsere Einschätzung ist, dass kaum noch Verbraucher zu Tuning-Tools greifen würden, wenn sie die möglichen Folgen bei einem Garantiefall, dem Wiederverkauf, einer Polizeikontrolle oder einem Unfall tatsächlich absehen könnten.“- Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV.
Auch den Fahrradhändlern muss bewusst sein, dass sie den Markt für eBikes mit Tuning-Lösungen gefährden, wenn sie die Risiken und damit einhergehende Reglementierung leichtfertig in Kauf nehmen und zur Verbreitung beitragen. Unsere Händler können mit der professionellen Diagnoselösung von Bosch eBike Systems Softwarestände, Konfigurationsdaten und Fehlercodes der eBike-Komponenten auslesen und das eBike auf den neusten Stand bringen. Darüber hinaus bietet das Diagnosegerät eine Tuning-Erkennung und weist den Händler auf die Manipulation hin. Für den Händler ist ersichtlich, ob und wie oft das Pedelec getunt wurde, auch wenn das Tuning-Kit zuvor abgebaut wurde.
Im Kampf gegen Tuning arbeitet Bosch eBike Systems eng mit Fahrradherstellern, Verbänden und Behörden zusammen. Der Zweirad-Industrie-Verband hat eine Selbstverpflichtung der Hersteller gegen Manipulationen an eBike-Systemen aufgesetzt, die Bosch eBike Systems mit initiierte und aktiv vertritt. Diese enthält eine Reihe von Maßnahmen gegen das eBike-Tuning wie etwa die Vernetzung der Industrie mit Händlerverbänden, Verbraucherorganisationen, Polizei, Unfallforschern, Gutachtern, Prüfinstituten und Fachmedien.
„Bosch eBike Systems setzt sich für verantwortungsbewusstes eBiken ein. Wir bleiben daher hartnäckig im Kampf gegen Tuning und entwickeln unsere Technik stetig weiter.“ -Claus Fleischer, Geschäftsleiter Bosch eBike Systems
Zum Schutz des Systems
Die Software der Bosch eBike-Systeme kann durch eine Sensorik während der Fahrt erkennen, ob das Pedelec getunt wurde, und schaltet dann in den Notlauf. Die Folge: Über einen Fehlercode im Display wird die Manipulation angezeigt und die Unterstützung wird heruntergeregelt. Der eBiker kann den ursprünglichen Fahrzustand wiederherstellen, indem er rund 90 Minuten mit dem Pedelec fährt. Sobald sich das System aber wieder im Normalbetrieb befindet erfolgt die Manipulationsabfrage erneut. Nach der dritten Wiederherstellung kann der Notlaufbetrieb nur noch durch das Bosch DiagnosticTool beim Fachhändler aufgehoben werden. Die Software schiebt Tuning den Riegel vor, schützt das System und macht Manipulation unattraktiv.
Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt, mit dem Bosch auf eine Anforderung reagiert, die in der aktuellen europäischen Norm (EN 15194:2017) für elektromotorisch unterstützte Fahrräder integriert ist. Das erhöht den Schutz für Pedelec und Fahrer. Denn durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Systems verringert sich in der Regel die Lebensdauer und eBiker riskieren Schäden an der Drive Unit und am Rad. Die Sicherheit eines getunten eBikes ist nicht mehr gewährleistet: Komponenten und Rad sind unvorhergesehenen Belastungen ausgesetzt - und die Folgen schwer absehbar.
eBike Norm EN15194
Mit der EN15194:2017 wird ein einheitlicher Europäischer Standard für Elektro-Fahrräder geschaffen, der alle Komponenten umfasst. Beim Kauf eines eBikes, das der EN 15194:2017 entspricht, ist für den Käufer sichergestellt, dass der Elektroantrieb und die Komponenten den Mindestanforderungen der Europäischen Norm entsprechen und das Zusammenspiel der Komponenten funktioniert. Darüber hinaus fordert die EN15194:2017 bezüglich einer annehmbaren Manipulation (z.B. Tuning der Maximalgeschwindigkeit) eine Vermeidung oder eine Kompensierung durch effektive Maßnahmen.
Ohne Tuning fährt es sich besser
Ob als Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit, als Möglichkeit zur entspannten Fortbewegung in Stadt und Land oder als Sportgerät: Längst hat das eBike in fast allen Bereichen seinen Einzug gehalten und in allen Altersgruppen viele Anhänger gefunden. Jung und Alt begeistern sich für die neue, umweltschonende Art der Mobilität und erfreuen sich an der neuen Bewegungsfreiheit, die ihnen das Pedelec bietet. Mit den leistungsfähigen Komponenten von Bosch eBike Systems wird das Radfahren zu einem unbeschwerten Vergnügen. Der elektrische Antrieb macht Schluss mit kräftezehrenden Touren und bietet eine angenehme Unterstützung, die dem individuellen Können angepasst werden kann. Um die Faszination eBike in vollen Zügen zu genießen, ist ein Tuning daher vollkommen unnötig. Im Gegenteil: Beim Tuning geht der eigentliche Spaß verloren – sei es beim entspannten Cruisen oder beim fairen Sport.