fbpx

 

 

 

 

 

 





E-Bike: gesetzliche Regelung

E-Bike: gesetzliche Regelung

Gesetzliche Regelungen bei E-Bike fahren in Österreich - hier der Überblick

 2017 war jedes Dritte neu verkaufte Fahrrad in Österreich ein E-Bike - größtenteils waren es E-Mountainbikes und E-Citybikes. 

Einer der überzeugendsten Kaufgründe für ein E-Bikes ist die Möglichkeit für Mensch mit mangelnder Fitness oder höheren Alter, längere Distanzen müheloser zurückzulegen. Durch die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit verbunden mit keiner bis wenig Fahrroutine können Unfälle passieren. Gefahren können durch einen Fahrrad-Helm und einen Einführungskurs für E-Bikes gemindert werden.

Außerdem sollte man die gesetzlichen Regelungen bezüglich E-Bike auf den Straßen im Blick haben. 

E-Bikes und Pedelecs: die gesetzlichen Regelungen

E-Bikes - elektronisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung und Pedelecs - elektronisch angetriebene Fahrräder mit Tretunterstützung sind mit normalen Fahrräder gleichgestellt. 

Radwege: Es müssen mit E-Bikes und Pedelecs Radfahrwege benutzt werden, sofern welche vorhanden sind. 

Maximal Antriebsleistung: Die max. Antriebsleitsung für E-Bikes und auch Pedelecs darf 600 Watt nicht übersteigen -max. Geschwindigkeit von 25 km/h.

Nenndauerleistung: Die max. Nenndauerleistung bei Pedelecs darf 250 Watt nicht überschreiten - Nenndauerleistung = dauerhaft abgegebene Leistung über einen Zeitraum von 30 Minuten.

Wird die Maximalleistung oder die Nenndauerleistung überschritten wird das Gefährt rechtlich nicht mehr als Fahrrad sonder als Moped angesehen und man benötigt eine Lenkerberechtigung (mind. Klasse AM) , Versicherung und weiteres. 

Ausrüstung: Wie bei Fahrrädern sind Klingel, Scheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen verpflichtend.

Mindestalter: ab 12 Jahren darf man alleine unterwegs sein, darunter nur in Begleitung eines Erwachsenen oder mit Radfahrausweis.

Sonstige Bestimmungen: Die Promillegrenze liegt bei 0,8. Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage genehmigt und Anhänger dürfen nur gezogen werden, wenn auch ein Fahrradständer montiert ist.

Quelle: autorevue.at/ | September.2019

Tags: E-Bike

Adresse

Ginzinger GMBH
Frankenburgerstr. 19
4910 Ried/Innkreis

Support & Hinweise

Hinweise und Supportanfragen
Webdienst und Technische Anfragen 


fahrrad.ginzinger.at